Regelinsolvenz
Wenn Sie den sicheren Weg in die Schuldenfreiheit bevorzugen, bietet sich das Insolvenzverfahren an. Mit diesem gerichtlichen Verfahren können Sie schon nach drei Jahren schuldenfrei sein und einen finanziellen Neuanfang starten.
Wer kann die Regelinsolvenz nutzen?
Das Regelinsolvenzverfahren müssen alle natürlichen Personen nutzen, die aktuell selbstständig wirtschaftlich tätig sind. Darüber hinaus müssen alle zahlungsunfähigen juristischen Personen (wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt), usw.) die Regelinsolvenz beantragen.
Auch für ehemals Selbstständige, die Schulden gegenüber früheren Mitarbeitern haben (zum Beispiel aus Gehaltsforderungen, Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuer) oder die mehr als 19 Gläubiger haben, ist die Regelinsolvenz die richtige Verfahrensart. Alle anderen müssen bei Bedarf das Verbraucherinsolvenzverfahren zur Entschuldung nutzen.
Wann sind Sie schuldenfrei?
Das Verfahren dauert drei Jahre, danach sind Sie Ihre Schulden los. Das gilt allerdings nicht für Forderungen aus unerlaubter Handlung, Geldstrafen, Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einige weitere Ausnahmen von der Restschuldbefreiung.
Welche Vorteile bietet das Insolvenzverfahren?
Ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sind Sie vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Kontopfändungen geschützt. Nur der Insolvenzverwalter darf die pfändbaren Teile Ihres Einkommens und Vermögens unter Beachtung der gesetzlichen Freibeträge fordern.
Sie erreichen die Schuldenfreiheit unabhängig von möglichen Veränderungen im Beruf oder Privatleben. Selbst, wenn Sie während der Verfahrenslaufzeit Ihre selbstständige Tätigkeit beenden oder Ihren Arbeitsplatz verlieren, für längere Zeit erkranken oder sonstige Schwierigkeiten entstehen - die Restschuldbefreiung wird davon nicht beeinträchtigt.
Und welche Nachteile gibt es?
Ihre Geschäftspartner werden über Ihr Insolvenzverfahren informiert. Das gilt auch für einen möglichen Arbeitgeber. Dass kann unangenehm sein oder zu Verunsicherung führen und sollte darum bedacht werden.
Für das Insolvenzverfahren entstehen neben meinen Kosten auch Kosten für Gericht und Insolvenzverwaltung.
Was kostet das Verfahren?
Die Kosten richten sich nach der sogenannten Insolvenzmasse, also dem Betrag, den der Insolvenzverwalter insgesamt erhält, um die Schulden zurückzahlen. Rechnen Sie aber mindestens mit etwa 2.000 Euro. Diese Kosten können bei Bedarf auch nach dem Ende des Verfahrens oder auch in Raten gezahlt werden.
Meine Leistungen im Überblick:
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Kosten: 999 EuroWir arbeiten ehrlich und fair miteinander, es gibt also keine sonstigen versteckten Kosten. Wenn Sie einen Beratungshilfeschein erhalten, kann ein Teil der Kosten darüber abgedeckt werden. Diesen Schein erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts an Ihrem Wohnort. |
Sie wollen direkt starten?
Los geht´s! Über die Online Mandats-Aufnahme können Sie mir gern Ihre notwendigen Daten schicken. Ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen und wir starten direkt mit den Vorbereitungen für das Insolvenzverfahren.
Sie wollen sich weiter informieren?
Schreiben Sie mir gern eine E-Mail oder rufen Sie mich an.