Anwaltskanzlei Peschl

Die Kanzlei für Schuldner- & Insolvenzberatung


Verbraucherinsolvenz

Wenn Sie den sicheren Weg in die Schuldenfreiheit bevorzugen, bietet sich das Insolvenzverfahren an. Mit diesem gerichtlichen Verfahren können Sie schon nach drei Jahren schuldenfrei sein und einen finanziellen Neuanfang starten.

Wer kann die Verbraucherinsolvenz nutzen?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch oft Privatinsolvenz genannt, können alle natürlichen Personen nutzen, die nicht selbstständig wirtschaftlich tätig sind. 

Auch ehemals Selbstständige, die keine Schulden gegenüber früheren Mitarbeitern haben (zum Beispiel aus Gehaltsforderungen, Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuer) oder die weniger als 20 Gläubiger haben, können die Verbraucherinsolvenz beantragen. Für alle anderen ist das Regelinsolvenzverfahren die richtige Verfahrensart.  

Wann sind Sie schuldenfrei?

Das Verfahren dauert drei Jahre, danach sind Sie Ihre Schulden los. Das gilt allerdings nicht für Forderungen aus unerlaubter Handlung, Geldstrafen, Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einige weitere Ausnahmen von der Restschuldbefreiung.  

Welche Vorteile bietet das Insolvenzverfahren?

Ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sind Sie vor  Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Gehalts- oder Kontopfändungen geschützt. Nur der Insolvenzverwalter darf die pfändbaren Teile Ihres Einkommens und Vermögens unter Beachtung der gesetzlichen Freibeträge fordern. 

Sie erreichen die Schuldenfreiheit unabhängig von möglichen Veränderungen im Beruf oder Privatleben. Selbst, wenn Sie während der Verfahrenslaufzeit Ihren Arbeitsplatz verlieren, für längere Zeit erkranken oder sonstige Schwierigkeiten entstehen - die Restschuldbefreiung wird davon nicht beeinträchtigt.

Und welche Nachteile gibt es?

Ihr Arbeitgeber wird über Ihr Insolvenzverfahren informiert. Das muss nicht, kann aber unangenehm sein und sollte darum bedacht werden.

Für das Insolvenzverfahren entstehen neben meinen Kosten auch Kosten für Gericht und Insolvenzverwaltung. 

Was kostet das Verfahren?

Die Kosten richten sich nach der sogenannten Insolvenzmasse, also dem Betrag, den der Insolvenzverwalter insgesamt erhält, um die Schulden zurückzahlen. Rechnen Sie aber mindestens mit etwa 2.000 Euro. Diese Kosten können bei Bedarf auch nach dem Ende des Verfahrens oder auch in Raten gezahlt werden. 


 

Meine Leistungen im Überblick:

  • Wir besprechen Ihre Einnahmen und Ausgaben
  • Wir ermitteln und erfassen die Gläubiger
  • Ich erstelle ein aktuelles Forderungsverzeichnis
  • Ich führe den notwendige außergerichtlichen Einigungsversuch rechtssicher durch
  • Ich erstelle das Antragsformular, natürlich mit allen notwendigen Anlagen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Ich begleite Sie bis zur Verfahrenseröffnung




Kosten:       999 Euro

Wir arbeiten ehrlich und fair miteinander, es gibt also keine sonstigen versteckten Kosten.

Wenn Sie einen Beratungshilfeschein erhalten, kann ein Teil der Kosten darüber abgedeckt werden. Diesen Schein erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts an Ihrem Wohnort. 




Sie wollen direkt starten?

Los geht´s! Über die Online Mandats-Aufnahme können Sie mir gern Ihre notwendigen Daten schicken. Ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen und wir starten direkt mit den Vorbereitungen für das Insolvenzverfahren.  


Sie wollen sich weiter informieren?

Schreiben Sie mir gern eine E-Mail oder rufen Sie mich an.